Neues Jugendschutzgesetz bringt Änderungen für deutschen Online-Zigarrenhandel

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes werden deutsche Onlinehändler beim Verkauf von Tabakprodukten ab 1. April 2016 das Alter ihrer Kunden feststellen müssen. Der reine Hinweis darauf, dass Tabakwaren nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, wird dann nicht mehr ausreichen. Bislang war der Versandhandel von den im stationären Handel geltenden Regelungen zur Altersfeststellung ausgenommen.

Für den Onlinefachhandel bedeutet das nun die Implementierung neuer Prüfsysteme wie etwa eine Feststellung der Volljährigkeit durch die Prüfung der deutschen Personalausweisnummer (sog. Perso-Check), durch verifizierte Adressdaten (z.B. Schufa-Q-Bit-Check) oder andere Systeme. Die angeordnete zweifache Überprüfung fordert darüber hinaus die Identitätsfeststellung durch das Versandunternehmen. Bei DHL beispielsweise erfolgt dafür der Aufschlag von einem Euro auf den regulären Versandpreis.

Weiters betroffen sind elektronische Zigaretten und E-Shishas (auch ohne Nikotin): Diese dürfen ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nur mehr an Erwachsene verkauft werden.

Verstöße gegen das Gesetz können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sowie Bußgelder zur Folge haben.


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