{"id":67648,"date":"2024-05-15T14:39:43","date_gmt":"2024-05-15T12:39:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/?p=67648"},"modified":"2024-05-15T14:39:43","modified_gmt":"2024-05-15T12:39:43","slug":"bundesgerichtshof-laesst-revision-nicht-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/bundesgerichtshof-laesst-revision-nicht-zu\/","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof l\u00e4sst Revision nicht zu"},"content":{"rendered":"<p>Der kubanische Zigarrenhersteller Corporaci\u00f3n Habanos, S.A. hatte gegen die Bezeichnung von Zigarren aus nicht-kubanischem Tabak mit \u201eKuba\u201c und anderen kubanischen Herkunftsbezeichnungen geklagt. Nachdem das Landgericht M\u00fcnchen I der Klage vollumf\u00e4nglich stattgegeben hatte und das OLG M\u00fcnchen in zweiter Instanz die Berufung der Beklagten zur\u00fcckgewiesen hatte, hat nunmehr der Bundesgerichtshof die von der Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die vom Oberlandesgericht M\u00fcnchen nicht zugelassene Revision zur\u00fcckgewiesen. Das Urteil des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen ist damit rechtskr\u00e4ftig.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Anlass und Gegenstand des Rechtsstreits war die Verwendung von Begriffen wie z.B. \u201eHabano Seed\u201c, \u201ePiloto Cubano\u201c, \u201eHabano Deckblatt\u201c, \u201eHabano Ecuador Deckblatt\u201c, \u201eHabano-Samen Deckblatt aus Ecuador&#8220;, \u201eCubra \u2013 das edle Feuer von kubanischem Criollo\u201c oder \u201eBinder Habano Jalapa \u2013 Nicaragua\u201c f\u00fcr aus nicht-kubanischen Tabaken hergestellte Zigarren \/ Zigarillos. Kern des Rechtsstreits war also die Frage, ob die geographischen Herkunftsangaben \u201eCuba\u201c oder \u201eHabano\u201c \u2013 oder daraus abgeleitete Angaben \u2013 f\u00fcr nicht-kubanische Tabake verwendet werden d\u00fcrfen, insbesondere wenn zugleich \u201eent-lokalisierende\u201c Angaben wie zum Beispiel Ecuador oder Nicaragua f\u00fcr das Herstellungsland der so gekennzeichneten Tabake verwendet werden.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht M\u00fcnchen (Aktenzeichen 6 U 120\/22) hatte best\u00e4tigt, dass solche Angaben unzul\u00e4ssig sind, und zwar auch dann, wenn die au\u00dferhalb von Kuba angebauten Tabake ihren Ursprung auf Kuba gehabt h\u00e4tten, weil die Samen von dort nach der kubanischen Revolution in andere L\u00e4nder mitgenommen worden w\u00e4ren. Ob solche strittigen Behauptungen stimmen, hatte das Gericht offengelassen, denn in seiner Beurteilung kann ein urspr\u00fcnglich auf Kuba gezogener Samen, der an einem anderen Ort \u00fcber mehrere Vegetationszyklen vermehrt wurde, nicht ohne weiteres mit einem auf kubanischem Gebiet gezogenen Tabak gleichgestellt werden. Vielmehr k\u00f6nnen jenseits genetischer Eigenschaften unter anderem auch Boden- und Klimaverh\u00e4ltnisse \u2013 das jeweilige \u201eTerroir\u201c \u2013 die Eigenschaften und Qualit\u00e4t des Tabaks beeinflussen, zumal die einj\u00e4hrige Tabakpflanze zu jeder Erntesaison neu ausges\u00e4t werden muss.<\/p>\n<p>Zum besonderen Ruf von \u201eKuba\u201c und \u201eHavanna\u201c hatte bereits die Vorinstanz, das Landgericht M\u00fcnchen (Aktenzeichen 33 O 9392\/20) der Sache nach ausgef\u00fchrt, dass die Insel Kuba und seine Hauptstadt Havanna einmal f\u00fcr ein Lebensgef\u00fchl, aber auch stellvertretend f\u00fcr Zigarrengenuss stehen. Daher haben nach Auffassung des Landgerichtes M\u00fcnchen I die Bezeichnungen ,,Havanna\u201c und ,,Kuba&#8220; in Bezug auf Zigarren und ihre Bestandteile auf Grund der Qualit\u00e4t und Auswahl der verarbeiteten Tabake und auf Grund der Art der Herstellung ein entsprechendes Ansehen hinsichtlich der Qualit\u00e4t. Der K\u00e4ufer solcher Zigarren verbinde \u2013 ebenso wie ein erheblicher Teil der Nichtraucher \u2013 mit den Bezeichnungen ein besonderes Prestige.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht M\u00fcnchen hatte diese Feststellung im Ergebnis best\u00e4tigt und ausgef\u00fchrt, dass es dem jeweiligen Verbraucher nicht einmal bewusst sein muss, woraus konkret sich die Qualit\u00e4t kubanischer Tabakprodukte ergibt, ausreichend ist vielmehr die allgemeine \u2013 tats\u00e4chlich bestehende \u2013 Vorstellung, dass derartige aus Kuba stammende Produkte eine besondere Qualit\u00e4t aufweisen. Damit hat das Oberlandesgericht M\u00fcnchen den besonderen Ruf der geographischen Herkunftsangaben \u201eKuba\u201c und \u201eHavanna\u201c ausdr\u00fccklich und erneut best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Die Beklagte hat sich weiterhin mit dem Argument zu verteidigen versucht, die geographischen Herkunftsangaben h\u00e4tten sich zu nicht gesch\u00fctzten Gattungsbezeichnungen oder Sortenbezeichnungen entwickelt. Wie das Landgericht hat auch das Oberlandesgericht M\u00fcnchen der Sache nach festgestellt, dass eine solche Denaturierung mit dem entsprechenden Verst\u00e4ndnis als Gattungsbezeichnung in den ma\u00dfgeblichen Verkehrskreisen, n\u00e4mlich insbesondere \u2013 gelegentlichen \u2013 Rauchern von Zigarren oder Nichtrauchern, die Zigarren als Geschenk kaufen, nicht gegeben ist.<\/p>\n<p>Nach Ansicht beider Instanzen beeintr\u00e4chtigen Bezeichnungen wie zum Beispiel \u201eHabano Seed\u201c, \u201ePiloto Cubano\u201c oder \u201eHabano Deckblatt\u201c den besonderen Ruf der geographischen Herkunftsangaben \u201eKuba\u201c und \u201eHavanna\u201c ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise. Zus\u00e4tzliche Angaben wie \u201eaus Ecuador\u201c oder \u201eJalapa \u2013 Nicaragua\u201c \u00e4nderten nichts an diesem Ergebnis. Mit den Worten des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen: \u00a0die Beklagte begibt sich durch ihre Verwendung der streitgegenst\u00e4ndlichen Bezeichnungen in die Sogwirkung der gesch\u00fctzten geographischen Herkunftsangaben \u201eKuba\u201c und \u201eHavanna\u201c, um von deren Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und damit im Wege eines Imagetransfers die hiermit verbundenen G\u00fctevorstellungen auf die eigenen Waren zu verlagern.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht M\u00fcnchen hat die Revision gegen sein Urteil zum BGH nicht zugelassen. Dagegen hatte die Beklagte Beschwerde eingelegt und ausgef\u00fchrt, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu den von der Beklagten vorgebrachten Einw\u00e4nden notwendig sei. Die Einw\u00e4nde befassten sich mit den Fragen, ob ein angebliches wettbewerbswidriges Verhalten der Kl\u00e4gerin einem Erfolg der Klage entgegenstehe, ob die fraglichen Herkunftsbezeichnungen zu einer Gattungsbezeichnung degeneriert seien, ob ein grunds\u00e4tzliches Freihaltebed\u00fcrfnis an deren Verwendung f\u00fcr nicht-kubanische Tabake bestehe und ob erl\u00e4uternde Zus\u00e4tze \u2013 wie ein Sternchen-Zusatz mit Verweis auf Tabakanbau au\u00dferhalb Kubas \u2013 beachtlich seien. Das Oberlandesgericht M\u00fcnchen hatte all diese Einw\u00e4nde als unbeachtlich angesehen.<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die von der Beklagten vorgebrachten R\u00fcgen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch im \u00dcbrigen nicht erfordert (Aktenzeichen I ZR 74\/23).<\/p>\n<p>Das Urteil des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen ist damit rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesgerichtshof l\u00e4sst Revision nicht zu: \u2028Urteil des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen zur Verwendung von Bezeichnungen wie \u201eKuba\u201c und \u201eHavanna\u201c nun rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n","protected":false},"author":28,"featured_media":67649,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_mi_skip_tracking":false},"categories":[1,39,12,2809],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67648"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/28"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=67648"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67648\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":67651,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/67648\/revisions\/67651"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/67649"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=67648"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=67648"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cigarjournal.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=67648"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}